Eine Teppichreinigung gilt hierzulande als „haushaltnahe Dienstleistung“, die steuerlich absetzbar ist. Rechtliche Basis ist § 35a Abs. 5 EStG, der sogar für Zweit- oder Ferienwohnungen aus dem gesamten EU-Ausland gültig... Ist eine Teppichreinigung steuerlich absetzbar?