Eine Teppichreinigung gilt hierzulande als „haushaltnahe Dienstleistung“, die steuerlich absetzbar ist. Rechtliche Basis ist § 35a Abs. 5 EStG, der sogar für Zweit- oder Ferienwohnungen aus dem gesamten EU-Ausland gültig ist.
Teppichreinigung steuerlich absetzen – Voraussetzungen im Überblick
Gemäß den Absätzen 2 und 3 EStG beschränkt sich der Abzug der tariflichen Einkommensteuer auf die Arbeitskosten. Um von der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen zu profitieren, müssen steuerpflichtige Kunden für die bezahlten Leistungen eine Rechnung erhalten. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sie die Zahlung auf eines der Konten des Erbringers der Serviceleistung vorgenommen haben. Von den Steuervorteilen einer Teppichreinigung profitieren Steuerzahler nur dann, wenn die Serviceleistungen vor Ort im eigenen Haushalt erbracht werden. Andernfalls sind die Voraussetzungen für den Steuervorteil nicht erfüllt.
Rechtliche Einschränkungen für Alleinstehende
Rechtliche Einschränkungen bestehen für zwei in einem Haushalt alleinstehende Personen, die gemäß § 35 Abs. 1 bis 3 EStG die festgelegten Maximalbeträge nur einmal in Anspruch nehmen dürfen. Gegenüber dem Fiskus dürfen Steuerzahler höchstens 20 Prozent des Arbeitslohns gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Für Steuerpflichtige mit einer Vollzeitbeschäftigung beträgt der Höchstsatz maximal 4.000 Euro pro Jahr.
Definition: Haushaltsnahe Dienstleistung
Als haushaltsnahe Dienstleistung werden Tätigkeiten bezeichnet, die in einem Haushalt lebende Personen grundsätzlich selbst übernehmen könnten. Gründe wie Zeitmangel oder gesundheitliche Beschwerden sind jedoch dafür verantwortlich, dass Dienstleister die Serviceleistungen übernehmen. Damit die Dienstleistungen als haushaltsnah eingestuft werden, müssen die Tätigkeiten innerhalb der Wohnung oder eines Hauses stattfinden.
Keine Gültigkeit von Quittungen
Eine Teppichreinigung in den eigenen vier Wänden ist nur steuerlich absetzbar, wenn Kunden der Reinigungsunternehmen die Rechnung vollständig bezahlt und die Summe auf das Konto der Dienstleister überwiesen haben. Weil das Finanzamt keine Quittungen akzeptiert, ist es umso wichtiger, sich immer eine ordentliche Rechnung aushändigen zu lassen. Auf dieser Rechnung müssen alle Posten separiert und exakt aufgeführt werden. In aller Regel schließt die Rechnung Posten wie Kosten für die Anfahrt, für verwendete Verbrauchsmittel und Arbeitskosten ohne Mehrwertsteuer ein.
Steuerlicher Umgang mit gewerblichen Fahrzeugen
Eine Reinigung betrieblicher Kraftfahrzeuge ist ebenfalls von der Steuer absetzbar. Der Fiskus akzeptiert unter anderem einzelne Leistungen wie Polsterreiniger, Lufterfrischer, Kosten für Lackpflege- und Reinigungsmittel oder Waschgänge innerhalb einer Waschanlage. Im Idealfall sollten Steuerzahler die Steuererklärung vor einer Weiterleitung an das Finanzamt noch einmal durch einen Steuerberater überprüfen lassen.
In dem Fall drohen rechtliche Probleme
Ein möglicher Steuerbetrug droht, wenn die hausnaltsnahen Dienstleistungen überhaupt nicht innerhalb der eigenen vier Wände erbracht wurden. Deshalb gehen Finanzämter immer häufiger dazu über, Bedingungen über den Erhalt der steuerlichen Vorteile einer haushaltsnahen Dienstleistungen genau zu überprüfen. Im Falle eines Verstoßes ist es wahrscheinlich, dass damit verbundene steuerliche Vorteile gestrichen werden. Liegt ein Verstoß vor, droht Betroffenen nicht nur die Streichung der steuerlichen Vorteile. Unter diesen Umständen ist zugleich von einem versuchten Steuerbetrug auszugehen.
Hohe Verantwortung durch Betriebe
Dennoch versuchen es Steuerzahler gelegentlich, Rechnungen für die Teppichreinigung steuerlich geltend zu machen. Doch der Ausgang über den Nachweis der Rechnung ist reine Glückssache. Immer häufiger gehen Finanzbeamte dazu über, die Unterlagen genauer unter die Lupe zu nehmen. Schlimmstenfalls droht eine Anzeige. Im Umkehrschluss gehen Teppichreinigungsunternehmen ebenfalls ein hohes finanzielles Risiko ein. Seriöse Anbieter achten deshalb akribisch darauf, Rechnungen nur über tatsächlich erbrachte Leistungen zu erstellen.
Transparente Rechnungen seriöser Unternehmen
Deshalb sind seriöse Teppichreiniger stets bemüht, in den Rechnungsbeträgen eine Steuervergünstigung von maximal 20 Prozent zu berücksichtigen. Hintergrund ist die Tatsache, dass Betriebe für Teppichreinigung vermehrt einer Steuer- oder Buchprüfung unterzogen werden. Im Mittelpunkt stehen Rechnungen über Serviceleistungen, die auch in Werkstätten geliefert werden können.